

In der Regel wird die Ärztin/der Arzt die Logopädie anraten und Ihnen ein Rezept ausstellen (keine Überweisung, sondern eine Heilmittelverordnung für Logopädie).
Alle. Kinderärzte und Pädaudiologen (Fachärzte für Hörstörungen bei Kindern), Hausärzte, HNO- Ärzte und Phoniater (Fachärzte für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen), Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden (bei funktionellen Schluckstörungen und Spangenanpassung).
Wenn der Arzt sie verordnet, ja.
Wenn Sie die Leistung versichert haben, ja.
Ja, damit Sie die Leistungen am Ende mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Hierbei erhalten Sie die Rechnung mit dem Rezept und den unterschriebenen Behandlungsdaten, die gehalten wurden. Es sei denn, Sie zahlen die Behandlung selbst und möchten keine Rückerstattung Ihrer Krankenkasse, dann benötigen Sie auch kein Rezept.
Bei Kindern übernehmen die gesetzlichen Kassen den vollen Betrag. Personen ab 18 Jahre müssen 10% und eine Rezeptgebühr zuzahlen (es sei denn, sie sind gebührenbefreit und legen der Praxis einen Befreiungsausweis vor). Die Kosten können auf Anfrage genannt werden - (Tel. 07621-1624349). Sie zahlen am Ende des Rezeptes den Betrag bar gegen Quittung in der Praxis.
Bei privaten Krankenkassen hängt es davon ab, welche Leistungen Sie in welcher Höhe versichert haben. Wichtig ist dabei, dass der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir als Praxis besteht, und nicht zwischen mir und Ihrer Krankenkasse (wie bei gesetzlichen Krankenkassen). Wenn Ihnen also seitens Ihrer Kasse Kürzungen der Leistungen drohen, kann dies nicht zu Lasten meiner Praxis gehen. Ebenso Beihilfeversicherungen: Die Sätze, die dort gezahlt werden, liegen in der Regel unter dem Privatsatz einer logopädischen Praxis. Wenn Sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie zuzahlen.
Ja.
Zwischen 30-60 Minuten, der Regelfall sind 45 Minuten. Ist beispielsweise nur ein Laut wie das /s/ betroffen, genügen bei leichteren Störungen 30 Minuten. Sind mehrere Laute oder andere Störungen wie Wortschatzdefizite, Grammatik, Stimme oder Redefluss (Stottern und Poltern) betroffen, wird in der Regel 45 Minuten gearbeitet. Ausnahmen von der Regel stellen 60 Minuten- Einheiten dar, die zum einen wenig verordnet und zum anderen von einigen Krankenkassen auch nicht bezahlt werden (dies sollte zuvor mit mir abgeklärt werden).
Zunächst werden die Patientendaten erhoben, dann erfolgt ein Gespräch zum Grund der Vorstellung, ein paar Fragen zur Krankheitsgeschichte (Anamnese) und zu vermuteten Ursachen der Störung. Es gibt Raum, dass Sie Fragen stellen können und Antworten erhalten. Je nachdem werden Tests zur Untersuchung der Störung eingesetzt, dies hängt vom individuellen Vorgehen des Logopäden ab. Ich persönlich bevorzuge das Gespräch, bei dem ich mir bei Kindern ihre Spontansprache anhöre, Beispielsätze notiere und sie auswerte. Ebenso bei erwachsenen Stimmpatienten, ich höre mir die Stimme im Gespräch an und werte sie aus. Darüber hinaus werden bei Kindern, wo erforderlich, kleinere Testausschnitte oder Screenings eingesetzt oder bei Erwachsenen eine Stimmüberprüfung vorgenommen.
Wenn Sie bereits Ergebnisse von Testungen oder Berichte haben, ist es sinnvoll, diese zum Erstgespräch mitzubringen. Damit vermeiden Sie unnötige Mehrfachtestungen, die gerade für Kinder belastend sein können.
Wenn im Erstkontakt trotzdem ein ruhiges Gespräch und eine Untersuchung möglich ist, gerne. Es gibt im Wartebereich einige Spielmaterialien für Kinder aller Altersstufen. Manchmal führe ich anfangs auch gerne ein Gespräch mit der ganzen Familie, um sie kennen zu lernen. Bei den Therapiesitzungen können Sie sich gemeinsam im Wartebereich aufhalten.
Bei der Erstabklärung sind Sie dabei, da ich auch einige Fragen an Sie habe. Meist arbeite ich mit dem Kind alleine und wir zeigen Ihnen am Ende der Einheit, was wir gemacht haben. Wenn Sie während der Therapiezeit die Praxis verlassen, kommen Sie bitte fünf Minuten vor der Abholzeit zurück, sodass wir dafür Zeit haben. Viele Eltern wissen, dass sich ihr Kind oftmals anders verhält, wenn sie dabei sind, und sagen von sich aus, es sei sinnvoller, wenn ich alleine mit ihm arbeite. In manchen Teilen der Therapie ist es mir aber wichtig, dass Sie dabei sind: Anfangs, wenn das Kind Angst vor der Therapie hat. Oder wenn ich Ihnen direkt zeigen will, wie ich arbeite, damit Sie dies für zuhause übernehmen können. Bei kleinen Kindern unter vier Jahren arbeite ich von meinem Konzept her meist mit Mutter (oder Vater) und dem Kind gemeinsam.
Das ist in vielen Fällen sinnvoll. Therapiefortschritte können so schneller und sicherer geschehen, wenn die Therapieinhalte ins Elternhaus und in den Alltag übernommen werden. Ausnahmen sind bei mir, wenn ein Kind ohnehin mit Hausaufgaben überlastet ist, und Eltern zeitlich oder inhaltlich (wenn sie beispielsweise kein Deutsch sprechen) das Üben nicht leisten können. Dann muss man gemeinsam sehen, wie der Therapieerfolg trotzdem gewährleistet werden kann.
Eine logopädische Therapie darf in manchen Fällen aber nicht mit einem 'Trainingslager' verwechselt werden. Es gibt Störungen der Sprache, die ein Syndrom darstellen und wo ein Beüben das Kind eher unter Druck setzen kann. Die Unterschiede spreche ich jedoch immer an und erkläre Ihnen die jeweilig individuelle Vorgehensweise.
Eine myofunktionelle Therapie (MFT), die die Muskulatur im Mundbereich und das Schlucken trainiert, bringt jedoch gar nichts, wenn nur einmal wöchentlich beim Logopäden geübt wird. Diese Übungen müssen möglichst täglich zuhause übernommen werden, sonst kann man sich den Zeit- und Kostenaufwand für eine Therapie sparen.
Als Stimmpatient ist es für den Therapieerfolg wichtig, dass Sie das Training für zuhause und Ihren (Berufs-)Alltag übernehmen. Sie erhalten bei mir dazu anfangs, bis Sie den Umgang mit den Übungen gewohnt sind, eine schriftliche Anleitung und Übungs- CD zur Ausleihe (Mannhard, A. Das hört sich gut an! Sprech- und Stimmtraining. Brigg- Pädagogik, Augsburg). Ich pflege ein Ausleihsystem in meiner Praxis: Sowohl Kinder als auch Erwachsene können Materialien (auch von anderen Autoren als von mir), die die Therapie unterstützen, ausleihen.
Bei sonstigen Störungen, die Erwachsene haben können, werde ich im Einzelfall sagen, wann welche Übungen für den Alltag sinnvoll umzusetzen sind. So kann es, wenn Sie beispielsweise stottern, wichtig sein, dass Sie gezielt alleine mit therapeutischer Anweisung Sprechsituationen aufsuchen, die wir zuvor in der Therapie und/oder im gemeinsamen Training außerhalb des Therapieraums bearbeitet haben.
Der Regelfall ist einmal wöchentlich. Bei schwereren oder umfassenderen Störungen, oder wenn ein Kind zeitlich sehr spät in die Therapie geschickt wird und beispielsweise die Einschulung ansteht, arbeite ich gerne anfangs zweimal wöchentlich. Nachweislich erhöhen zweimal wöchentliche Sitzungen in einigen Fällen den (schnelleren) Therapieerfolg und man benötigt insgesamt weniger Therapieeinheiten. Dies muss jedoch im Einzelfall entschieden werden und hängt auch von den zeitlichen Möglichkeiten der Familie oder des erwachsenen Patienten ab.
Bei bestimmten Therapieformen, wie beispielsweise bei Störungen der Hör- und Sprachverarbeitung (zentral auditive Wahrnehmungsstörung), sind zwei wöchentliche Sitzungen gefordert, wollen die eigens dafür entwickelten Therapiekonzepte Erfolge erbringen. Ebenso ist ein chronisches Stottern meist nicht beeinfluss- und veränderbar, wenn einer wöchentlichen Sitzung sechs Wochentage gegenüber stehen, an denen nicht am Stottern gearbeitet wird.
Bei schwereren Stimmstörungen, mit denen der Patient beruflich eingeschränkt ist, kann sogar eine Intensivtherapie mit mehreren Sitzungen pro Woche erforderlich werden.
Bei Kindern werden, individuell auf die Störung zugeschnitten, Übungen in spielerischer Form, aber dennoch gezielt zur Behebung der Störung, eingesetzt. So kann es sein, dass die therapeutischen Ziele in Memorys, Angel- und Kartenspielen oder Rollenspielsituationen 'verpackt' sind. Auch ältere Kinder spielen gerne und kommen lieber in die Therapie, wenn sie Spaß macht, anstatt eine trocken übungsorientierte Einheit darzustellen, womöglich noch mit 'schulmeisterlicher Strenge'. Die Motivation und der Spaß an der Therapie wie die Beziehung zum Therapeuten ist maßgeblich für den Erfolg der Maßnahme. Studien aus der Psychotherapie belegen, dass dieser Wirkfaktor größer ist als die jeweilige Methode, mit der der Therapeut arbeitet.
Bei kindlichen Stimmstörungen lege ich Wert auf die Kombination mit rhythmisch- musikalischen Konzepten und einen starken Fokus auf Elternberatung, da diese Störung das gesamte System Familie betrifft und dort auch meist entsteht.
Bei Erwachsenen kommt es auf die Therapieform an:
In einer Stimmtherapie werden Übungen zum Ausgleich der Körperspannung (Eutonus), zur Atmung und zur Stimmgebung (Phonation) selbst eingesetzt. Ich persönlich arbeite mit Methoden der Phonorhythmik (Bad Rappenauer Konzept), bei musikalischen Patienten auch mit der Akzentmethode (Svend Smith & Kirsten Thyme) und nach eigenen Konzepten. Ich arbeite vorwiegend an der Sprechstimme und bei Sängern auch an der Singstimme.
In der Therapie von Redeflussstörungen Stottern und Poltern oder der Behandlung von Sprechängsten und -neurosen arbeite ich nach verhaltenstherapeutischen wie lösungsorientierten Konzepten, zu denen ich Zusatzausbildungen vorweisen kann. Hierbei werden in strukturierter Weise Zielhierarchien der Sprechsituationen bearbeitet, die ein Patient verändern und wo er sich sprecherisch wie persönlich weiter entwickeln möchte. Dabei helfen Modifikationsverfahren zur Verflüssigung chronischer Stottersymptome oder die Arbeit insgesamt am Sprechmuster, auch bei Poltern (zu schnelles, überhastetes, meist undeutliches und unflüssiges Sprechen).
In der Behandlung von Aphasien und Dysarthrophonien (nach Schlaganfall oder bei Krankheiten wie Parkinson, ALS usw.) werden störungsspezifische Konzepte eingesetzt. Hierbei geht es oftmals nicht um Heilung und vollständige Behebung der Störung, was in vielen Fällen kein realistisches Therapieziel wäre, sondern darum, die Kommunikationsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten.
Das hängt von der Störung und Schwere der Ausprägung ab. Ein leichtes Lispeln ist oftmals in 6-10 Stunden behoben, eine Therapie mit einem Schlaganfallpatienten kann eine lebenslange Begleitung darstellen.
Es gibt einen Katalog mit einer maximalen Stundenanzahl je Störung, beispielsweise bei Kindern mit Störungen der gesamten Sprache auf den Ebenen Aussprache, Wortschatz und Grammatik derzeit maximal 60 Stunden. Es können innerhalb dieser Zeit weitere Untersuchungen bei Fachärzten verlangt werden, wenn die Therapiedauer über 10-30 Stunden hinaus geht, je nach Störung, beispielsweise bei Kindern eine Untersuchung im Sozialpädiatrischen Zentrum einer Stadt (häufig an Universitätskliniken) oder bei Stimmpatienten in der Abteilung für Phoniatrie der Universitätsklinik. Theoretisch können dort auch weitere Rezepte für Logopädie ausgestellt werden, praktisch wird dies nicht immer gemacht, sondern an den zuweisenden Arzt delegiert.
Benötigt ein Patient mehr als die Anzahl der Stunden des genannten Katalogs, kann die Ärztin/der Arzt außerhalb des Regelfalls darüber hinaus logopädische Leistungen verordnen. Sie/er wird die Notwendigkeit dessen in der Regel durch weitere medizinische Abklärungen, ggf. bei anderen (Fach-)Ärzten, untermauern wollen. Zuweisende Ärzte unterliegen einem Budget für Heilmittelverordnungen und müssen ggf. Entscheidungen treffen, was und wie viel sie dem einzelnen Patienten verschreiben (können).
Bei privaten Krankenkassen hängt es davon ab, welche Leistungen Sie in welchem Umfang versichert haben. Prüfen Sie am besten vor einer Behandlung Ihre Verträge, bevor es am Ende einer Therapie zu bösen Überraschungen seitens Ihrer Krankenkasse kommt. Ich erlebe leider immer wieder- trotz anfangs klarer schriftlicher Absprachen (Behandlungsvertrag)- dass Privatpatienten dann bei einer nicht vollständigen Kostenübernahme der Kasse mit mir über meine Preise oder plötzlich über Inhalte, die ich anscheinend nicht erbracht hätte, nur weil die Kasse die Kostenübernahme einzelner Positionen streicht, diskutieren oder gar herum streiten wollen. Solche Fälle landen dann möglicherweise zu erhöhten Kosten bei Gericht, belasten beide Parteien (unnötig) und führen im Fall einer laufenden Behandlung zu einem Therapieabbruch- zumindest meinerseits. Eine gute Therapie benötigt ein entsprechendes Vertrauensverhältnis, und dies ist mit dem nicht Zahlen meiner Leistungen meinerseits beendet.
Nein, bei Stottern und Poltern gerne auch Gruppentherapie. Nachweisbar profitieren gerade stotternde Schulkinder von einer Gruppentherapiemaßnahme mehr als von einer Einzeltherapie. Stottern ist eine Störung, die im sozialen Feld in der Gruppe auftritt und meist die Kommunikationsfähigkeit einschränkt, also weniger im Selbstgespräch oder in der Einzelsitzung mit dem Logopäden. Somit kann es auch in der Gruppe direkter und gezielter bearbeitet werden. Leider kann ich nicht immer eine Gruppentherapiemaßnahme anbieten, wenn nicht genügend passende Patienten zusammen kommen. Eine Gruppentherapie lohnt sich finanziell für den Logopäden frühestens ab 4-5 Kindern und/oder Jugendlichen (und mehr kann ein einzelner Logopäde auch schlecht betreuen), da die Krankenkassen bisher die Gruppentherapieposition unzureichend honorieren.
Auch bei isolierten Aussprachestörungen wie Lispeln (Sigmatismus) oder die Fehlbildung des /sch/- Lautes (Schetismus) und/oder einer Störung des Gleichgewichts der Muskulatur im Mundbereich (Myofunktionelle Störung) kann eine Gruppentherapie Vorteile für die betroffenen Kinder haben: Die Motivation in der Gruppe ist oftmals besser, man will mit den eigenen Leistungen und Verbesserungen nicht hinter anderen Kindern zurück bleiben, Übungen in Spielform machen in der Gruppe mehr Spaß als nur mit dem Therapeuten. Auch hier gelten leider die Einschränkungen des schlechten Honorars für Gruppentherapie durch die Krankenkassen und dass nicht immer genügend passende Patienten zusammen kommen.
Bei Schlaganfallpatienten arbeite ich, wenn möglich, ebenfalls gerne in der Gruppe. Aphasien und/oder Dysarthrophonien beeinträchtigen die Kommunikationsfähigkeit mit anderen Menschen im Alltag des Patienten und nicht, wenn er alleine vor dem Fernseher sitzt. Somit können die Kommunikationsstörungen in der Gruppe direkter bearbeitet werden.
Ein Beispiel: Eine Patientin spricht aufgrund ihrer Form der Dysarthrophonie undeutlich verwaschen und zu schnell. Ihre Familie kann es ihr noch so oft sagen, sie solle langsamer und deutlicher sprechen, es klappt aber meist nicht. Erklärt sie in der Gruppe jedoch anderen, ebenfalls sprachlich beeinträchtigen Patienten, beispielsweise mit gestörtem Sprachverständnis, die Spielregeln eines Spiels, das gleich zusammen gespielt wird, spricht sie automatisch langsamer und deutlicher. Weshalb klappt es hier? Weil es ihr wichtig ist, das Spiel gemeinsam zu spielen und weil sie weiß, dass die anderen Gruppenmitglieder im Verstehen beeinträchtigt sind und schnelles, undeutliches Sprechen nicht verarbeiten können.
Zunächst gar nicht, wenn Sie dies nicht selbst wollen. Bei einfachen, leicht zu behebenden Störungen ist dies auch gar nicht nötig. Es besteht jedoch ein obligatorischer Anspruch im Falle einer Verordnung für Logopädie durch eine Ärztin/einen Arzt, dass man sich mit dem Logopäden inhaltlich abspricht und umgekehrt. Dies ist auch sinnvoll und nötig, denn wie sollen sonst Entscheidungen über Anzahl der zu verordnenden Stunden usw. getroffen werden können?
Anders sieht es bei schwereren oder umfassenderen Störungen aus, bei denen mehrere Fachkräfte mit dem Patienten arbeiten. Hier ist es für eine umfassende und qualifizierte Behandlung oftmals nötig, dass die einzelnen Disziplinen miteinander über den Patienten ins Gespräch kommen. Würden Sie wollen, dass der eine 'an einer Sache doktert', der andere an einer anderen, beim selben Menschen, ohne dass der eine weiß, was der andere tut? Das könnte im schlechten Fall sogar schädigend für den Patienten sein. Hier sollten Sie mit Schweigepflichtsentbindungen kooperieren, damit ein interdisziplinärer Austausch stattfinden kann. Zudem vermeiden Sie unnötige Mehrfachuntersuchungen und sparen Zeit wie Geld- entweder Ihr eigenes oder das des Gesundheitswesens, in das wir letzten Endes alle mit unseren Steuergeldern einzahlen.
Lörrach liegt ja sehr nah an der Grenze zur Schweiz. Wir wohnen in Basel und sind in der Schweiz krankenversichert. Übernimmt unsere Krankenkasse die Behandlung in Deutschland?
Nach Auskunft des Schweizer Dachverbandes der Krankenkassen leider nicht, es sei denn, Sie haben explizit Leistungen in Deutschland mit versichert. Wenn Ihnen wichtig ist, eine Therapie in Deutschland zu erhalten, sollten Sie die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Schweiz vorher schriftlich genehmigen lassen. Eine Alternative wäre, wie in Deutschland ein Privatpatient oder Selbstzahler einen eigenständigen Behandlungsvertrag mit der Praxis zu schließen. Ich biete diese Option unter bestimmten Voraussetzungen an.
Auf meiner website gibt es eine Anfahrtsskizze. Meine Praxis liegt ganz in der Nähe des Kreiskrankenhauses der Stadt Lörrach in einem roten Haus, direkt vor dem Kindergarten Sapperlot, im Abschnitt zwischen Krankenhaus und dessen Parkplatz der Spitalstraße. Sie können auf dem Parkplatz parken und wenige Schritte zur Straße hoch gehen, oder an der Spitalstraße über die Kreuzung der angrenzenden Körnerstraße hinweg entlang auf der Seite des Parkscheinautomaten. Auch im Abschnitt Parkplatz des Krankenhauses bis zur Spitalstraße gibt es in der Körnerstraße Parkmöglichkeiten oder auf dem Parkplatz des REWE ganz in der Nähe. Beim ersten Termin in meiner Praxis erhalten Sie auf Wunsch einen Flyer der Stadt Lörrach mit allen Parkmöglichkeiten in der Nähe.
Angehörige von Schlaganfallpatienten können je 10 Minuten zum Ein- und Ausladen vor der Praxis parken. Legen Sie in solchen Fällen ein Hinweisschild in den Wagen, damit es nicht zu unberechtigten Bußgeldern kommt.
Mit dem Zug kommend steigen Sie am Hauptbahnhof Lörrach aus und gehen ca. 5-10 Minuten zu Fuß mitten durch die Stadt, an der Post und Sparkasse vorbei in Richtung Kreiskrankenhaus.